Abgeschlossenheitsbescheinigung Berlin

Abgeschlossenheitsbescheinigung Berlin

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG). Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss weiterhin ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist (zusammen mit dem Aufteilungsplan) die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum und für die Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Eigentumswohnung (die eigentliche Umwandlung). Sie ist also erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in (separat verkäufliche) Eigentumswohnungen geplant ist.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt, die auch für die Baugenehmigung und die bauaufsichtlichen Abnahmen zuständig ist. (Zitat Wikipedia)

Abgeschlossenheitsbescheinigung Kosten

Die Kosten für die Anfertigung der Aufteilungspläne durch ein Aufmaß vor Ort beträgt etwa 1,40 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Grundriss. Hinzu kommen in der Regel noch Kosten (nach Aufwand) für die Ansichten, einen Schnitt und eine Wohnflächenberechnung.

Abgeschlossenheitsbescheinigung Beispiel

Zur Anfertigung der Aufteilungspläne muss zunächst jede einzelne Wohneinheit begangen und vermessen werden. Dazu werden Termine mit jedem Mieter vereinbart. Anschließend werden Gesamtgrundrisse des Objektes mit allen Einheiten gezeichnet. Jede Einheit wird mit einer Nummer versehen, die in die einzelnen Räume eigetragen werden. In den Ansichten und Schnitten wird ebenfalls jedes Fenster und jede Tür mit Hilfe von Nummern der jeweiligen Einheit zugeordnet. Unter Projekte können Sie einige Beispiele von Abgeschlossenheitsbescheinigungen ansehen.

Abgeschlossenheitsbescheinigung Milieuschutz

Eigentümer von Wohnimmobilien, die in einem potenziellen Milieuschutzgebiet liegen und gegebenenfalls in naher oder auch fernerer Zukunft eine Aufteilung ihres Objektes erwägen, sollten ihr Haus unbedingt vorsorglich aufteilen. Das bedeutet nicht, dass die Wohnungen sofort verkauft werden müssen. Der bisherige Eigentümer kann auch auf Jahre hinaus Eigentümer des aufgeteilten Hauses bleiben.

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